Steppart & Neumann

Ihre Strafverteidiger in Dortmund und Umgebung!

Beim Strafrecht steht für die Betroffenen viel auf dem Spiel. Neben den psychischen Belastungen durch ein Ermittlungsverfahren drohen im Falle der Verurteilung finanzielle Einbußen, der Verlust der Fahrerlaubnis oder langfristiger Freiheitsentzug in Form von Haft oder Unterbringung.

Als Strafverteidiger in Dortmund tragen wir deshalb eine besondere Verantwortung. Wir stehen verlässlich an Ihrer Seite, wenn Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird. Dabei verstehen wir es als unsere Aufgabe, unsere Mandanten umfassend über ihre Rechte in der aktuellen Verfahrenssituation aufzuklären und gemeinsam mit ihnen auf das bestmögliche Ergebnis hinzuarbeiten.

Hierfür setzen wir auf

  • eine umfassende und fundierte Rechtsberatung,
  • einen aktiven und stetigen Kontakt zu unseren Mandanten mittels moderner Kommunikationsmittel,
  • die frühe Einwirkung auf das Verfahren zugunsten des Mandanten,
  • den gezielten Einsatz von Prozesstaktik und Rechtsmitteln.

Ich befinde mich in einem Notfall, und benötige sofort Hilfe (Festnahme/Durchsuchung)

Rufen Sie uns sofort an, Sie erreichen uns im Nofall unter der folgenden Telefonnummer:
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Ich möchte Ihnen zunächst meine Situation erläutern und eine Einschätzung erhalten bevor ich weiteren Kontakt wünsche.

Wir bieten Ihnen eine Onlinerechtsberatung mit kostenloser Ersteinschätzung.
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Informationen über unsere Schwerpunkte und den Ablauf des Strafverfahrens finden Sie auf den folgenden Seiten:
Strafrecht Strafverfahren

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Ihre Anwälte für Strafrecht in Dortmund

Im Strafgesetzbuch (StGB) und den Nebengesetzen (z. B. dem BtMG und der Abgabenordnung – AO) sind viele verschiedene Straftatbestände beschrieben. Für den Betroffenen geht es oftmals um sehr viel, denn der Gesetzgeber hat hierfür einen umfangreichen Strafkatalog erlassen. Nach dem Gesetz kann der Täter mit einer Reihe von Sanktionen belegt werden, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Fahrverbot, Entzug des Führerscheins und Sicherheitsverwahrung in einer Anstalt.

Kapitalstrafrecht

Mit dem Begriff des Kapitalstrafrechts werden alle Verbrechen, die den Tod eines Menschen zur Folge haben. Dazu gehören neben Mord und Totschlag auch Straftaten wie Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge usw. Wenn es zum Strafverfahren kommt, so findet dieses in erster Instanz vor der Schwurgerichtskammer eines Landgerichts statt. Die aufgeführten Straftaten sind aufgrund ihrer Natur von besonderer Schwere, und resultieren oftmals in einer hohen Freiheitsstrafe, manchmal sogar in einem lebenslänglichen Freiheitsentzug.

In jedem Fall ist es wichtig, beim Vorwurf eines Kapitalverbrechens Ruhe zu bewahren und Panik zu vermeiden. Wenden Sie sich stattdessen umgehend an unsere Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund. Machen Sie auf keinen Fall eine Aussage ohne die Unterstützung eines professionellen Strafverteidigers. Wenn Sie die Aussage verweigern, schützen Sie sich. Sie müssen dafür mit keinen weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Körperverletzungsdelikte

Strafen bei Körperverletzungsdelikten sollen die Verletzungen die körperliche Unversehrtheit einer Person sicherstellen. Ein solcher Vorwurf wiegt oft schwer, weshalb die Beauftragung unserer Fachanwälte für Strafrecht in Dortmund zu Ihrer Verteidigung angeraten ist. Entscheidend für die Verteidigung ist auch der Unterschied zwischen der vorsätzlichen und der fahrlässigen Körperverletzung. Die vorsätzliche Körperverletzung kann wiederum auch in gefährliche oder schwere Körperverletzung oder auch Körperverletzung mit Todesfolge unterteilt werden, womit sich das Strafmaß erneut ändern kann.

Als Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund ist es Teil unserer täglichen Arbeit, Sie im Falle einer Anklageerhebung vor Gericht zu vertreten und Ihre Rechte zu schützen. Ziel ist es, durch die gemeinsame Zusammenarbeit mit Ihnen als Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund mögliche Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die letztlich das Urteil so weit wie möglich abschwächen.

Sexualstrafrecht

Eines der Rechtsgebiete, das mit sehr viel Feingefühl behandelt werden muss, ist das Sexualstrafrecht. Hierbei werden Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung in Form von Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Missbrauch verhandelt. Sollte Ihnen ein solches Vergehen vorgeworfen werden, ist es äußerst wichtig, dass Sie keine Aussage treffen, die Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt nachteilig ausgelegt werden könnte. Stattdessen sollten Sie sich umgehend mit unseren Rechtsanwälten für Strafrecht in Dortmund in Verbindung setzen, um eine gute Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Insbesondere in jenen Fällen, in denen es an Beweisen mangelt und vor allem gegenteilige Aussagen verhandelt werden, ist ein professioneller Strafverteidiger in Dortmund wichtig.

Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Demnach ist nahezu jeder Umgang mit Betäubungsmitteln mit einer Strafe versehen. Dies gilt z. B. für den unerlaubten Erwerb, Besitz, Anbau und Handel von Betäubungsmitteln, die unter die Definitionen des BtMG fallen. Das BtMG gibt konkrete Auskunft darüber, wie hoch die zulässige Menge sein darf und mit welchen Strafen Sie bei einem Verstoß zu rechnen haben. Sobald Ihnen ein Vergehen gegen das Betäubungsmittelstrafrecht vorgeworfen wird, ist es wichtig, einen professionellen Strafverteidiger zu beauftragen und sich daher so schnell wie möglich an unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund wenden.

Jugendstrafrecht

Nicht nur Erwachsene begehen Straftaten, sondern Jugendliche und Heranwachsende ebenso. Welche Strafen diese Betroffenen bei entsprechenden Vergehen erwartet, ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Konkret wird dabei der Ablauf des Strafprozesses sowie das potenzielle Strafmaß spezifiziert. Ebenfalls bietet es einen klaren Rahmen, in dem das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt sowie die Bedingungen, die für eine Verfahrenseinstellung notwendig sind. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund verfügen über umfangreiche Erfahrung, Sie im Jugendstrafverfahren als kompetente Strafverteidiger aktiv zu unterstützen, denn das Ziel des Jugendstrafrechts ist es immer, den Täter durch Erziehungsmaßnahmen wieder in die Gesellschaft einzugliedern und dadurch eine bessere Zukunft in Aussicht zu stellen.

Ausländerstrafrecht

Wer kein deutscher Staatsbürger ist, wird früher oder später mit dem Aufenthaltsgesetz in Kontakt kommen. Dieses beschreibt viele Straf- und Bußgeldvorschriften. Besonders dabei ist, dass solche Straftaten nur von Ausländern oder im Zusammenhang mit Ausländern begangen werden können. Unsere Anwälte für Strafrecht in Dortmund kennen die Tücken des Aufenthaltsrechts sehr genau und können Sie dazu umfassend beraten. Zögern Sie deshalb nicht, unsere Anwälte mit Ihrem Rechtsbeistand zu beauftragen! Wenn Sie beispielsweise nicht wissen, welche Schritte nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheids am besten zu unternehmen sind, kann die Hilfe durch einen gut ausgebildeten Rechtsanwalt für Ausländerstrafrecht in Dortmund sinnvoll sein.

Strafmilderung

Wichtig zu wissen ist auch, dass im Strafrecht durch das Gesetz auch Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- und Strafmilderungsgründe vorgesehen sind. Als Strafverteidiger in Dortmund setzen wir uns intensiv mit der vorhandenen Rechtslage auseinander, um Ihnen die beste Beratungsleistung bieten zu können.

Stafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Wenn Sie sich als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wiederfinden, kann das schnell zu sehr unangenehmen Konsequenzen führen. Festnahmen oder Wohnungsdurchsuchungen sind keine Seltenheit. In diesen Fällen ist es sehr sinnvoll, so schnell wie möglich einen guten Anwalt für Strafrecht in Dortmund als Ihren Strafverteidiger zu beauftragen. Je früher Sie sich professionelle Unterstützung in Form eines Strafverteidigers holen, desto höher sind die Chancen, auf das Ermittlungsverfahren zu Ihren Gunsten Einfluss zu nehmen. Unter Umständen kommt es sogar vor, dass erst gar keine Gerichtsverhandlung stattfindet und schon vorher eine Einstellung des Verfahrens durch Ihren Strafverteidiger in Dortmund erwirkt werden kann.

Strafverteidigung vor Gericht

Sollte die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu dem Schluss kommen, dass genügend Gründe für eine Anklageerhebung vorliegen, werden Sie vor einem Gericht angeklagt. Anschließend folgt die Verhandlung Ihres Falls vor Gericht. Selbstverständlich müssen Sie sich diesem Verfahren nicht alleine stellen, sondern haben die Möglichkeit, sich von einem Anwalt für Strafrecht in Dortmund als Ihrem professionellen Strafverteidiger vertreten zu lassen. Das hat insbesondere den Vorteil, dass es Ihnen dadurch möglich wird, alle Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in ihrem vollen Umfang auszuschöpfen und auch vor Gericht keine unabsichtlichen Aussagen zu tätigen, die Ihnen nachteilig ausgelegt werden könnten. Hinzu kommt, dass ein professioneller Strafverteidiger Akteneinsicht nehmen, Zeugen befragen und Beweisanträge zu Ihren Gunsten stellen kann.

Beratung durch Strafverteidiger

Immer wieder geschieht es, dass Sie das erste Mal von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erfahren, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung und einen Anhörungsbogen erhalten. Bevor Sie überstürzt handeln, kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Dortmund und engagieren Sie ihn als Ihren Strafverteidiger. Als solcher kann der von Ihnen beauftragte Strafverteidiger das vorhandene Beweismaterial gegen Sie prüfen, Akteneinsicht fordern oder mit eventuell vorhandenen Zeugen sprechen. Erst nachdem Sie mit Ihrem Strafverteidiger Rücksprache gehalten haben, ist eine Stellungnahme bei der Polizei eine Option.

Brauchen Sie Hilfe in einer Strafsache durch einen erfahrenen Strafverteidiger in Dortmund? Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei. Wir werden Ihre rechtlichen Fragen kompetent und verständlich beantworten.

Ist eine Festnahme gegen Sie erfolgt? Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Dortmund auch in Notfällen zur Verfügung.